Gesetze / Auslandsumzugskostenverordnung
AUV§ 8 Tiere
Stand: 10.06.2019
Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.