Gesetze / Auslandsumzugskostenverordnung

AUV

§ 8 Tiere

Stand: 10.06.2019

Bund

Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.

§ 7 § 9